2.1 Zulassung

In diesem Abschnitt finden Sie Informationen zu Voraussetzungen für ein Doktoratsstudium an der TU Wien, dem Zulassungsverfahren abhängig von Ihrem Masterstudium. Dabei gelten Zulassungsfristen. Für das Studium sind Kosten zu entrichten, dabei sind Förderungen möglich.

Voraussetzungen für ein Doktoratsstudium

Die Voraussetzung für die Zulassung zum Doktoratsstudium an der TU Wien sind hier geregelt und umfassen Folgendes:

1. Erforderlich ist der Abschluss eines facheinschlägigen Master- oder Diplomstudiums

  • der Abschluss eines einschlägigen Diplom-, Master oder Lehramtsstudiums oder
  • der Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten, inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder
  • der Abschluss eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Diplomstudienganges oder Fachhochschul-Masterstudienganges gemäß § 5 Abs. 3 Fachhochschulstudiengesetz
  • für Nicht-EU oder EWR-Bürger_innen: Nachweis der Zulassung zum Doktoratsstudium im Herkunftsland (besondere Universitätsreife)

2. Erforderlich ist die Zusage der Betreuung der Dissertation durch eine Person mit Lehrbefugnis im Fachgebiet (Berufene oder habilitierte Professor_in oder Privatdozent_in) (mehr dazu hier: 2.2 Bewerbung)

Zulassungsverfahren – Formaler Studienbeginn

Das Zulassungsverfahren zum Doktoratsstudium ist unterschiedlich, je nachdem, wo das Masterstudium absolviert wurde. Zuständig ist die Studienabteilung der TU Wien

Absolvent_innen von österreichischen Fachhochschulen

Zahlreiche (österreichische) FH-Studiengänge sind in der Verordnung "Zulassung von Fachhochschul-Masterstudiengängen und Fachhochschul-Diplomstudiengängen zu Doktoratsstudien" des BMWF geregelt. Für Absolvent_innen dieser (und vergleichbarer) FH-Studiengänge kann der Umfang der zusätzlich abzulegenden LVA's demnach bis zu 44 SSt, dies entspricht 60 ECTS-Punkte betragen. Mit dem Zulassungsbescheid werden allenfalls zusätzlich zu belegende Lehrveranstaltungen festgelegt. Nähere Informationen zur Zulassung gibt es bei der Studienabteilung (link disfunktional!)

Internationale Doktoratsstudierende

Informationen für internationale Studierende zu rechtlichen und fachlichen Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbung und Zulassungsverfahren, Einreise und Aufenthalt in Österreich finden Sie hier und auf der Website der Studienabteilung der TU Wien.

Doppelbetreuung einer Dissertation an zwei Universitäten - Cotutelle de thèse

Im Verfahren der Cotutelle erwerben Doktorand_innen einen Doktorgrad, der gemeinsam von zwei Universitäten in zwei unterschiedlichen Ländern verliehen wird. Die beteiligten Universitäten wirken bei der Auswahl, Betreuung und Beurteilung der Doktorand_innen eng zusammen und erkennen die jeweils an der anderen Universität geleisteten Teile des Verfahrens an. Dabei müssen Doktorand_innen an beiden Universitäten für den gesamten Zeitraum der vereinbarten Laufzeit zugelassen sein. Weitere Informationen finden Sie in den TU Wien Richtlinien internationaler Studienprogramme. Zuständig für die Genehmigung einer Vereinbarung "Cotutelle de thèse" ist die TU Wien Vizerektorin für Lehre und das Studiendekanat der Fakultät.

Zulassung und TU Account

In der Studienabteilung erfolgt die Inskription für eines der folgenden Doktoratsstudien:

  • Technische Wissenschaften Architektur (786 600)
  • Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Raumplanung und Raumordnung (784 630)
  • Technische Wissenschaften Raumplanung (786 630)
  • Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Raumplanung und Raumordnung (784 630)

Beachten Sie die Zulassungsfristen! Bei Inskription wird der TU-Account vergeben, welcher das ganze Doktoratsstudium beibehalten wird. Um einen reibungslosen Einstieg in das Studium zu gewährleisten, wird eine frühzeitige Anmeldung zu Inskriptionsbeginn empfohlen, da die Freischaltung des Accounts einige Zeit in Anspruch nimmt.

Kosten des Studiums und Förderungen

Die Zulassung ist abgeschlossen und gültig, wenn Sie den Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) bzw. Studienbeitrag (Drittstaatsangehörige) einbezahlt haben. Für weitere Fragen ist die dafür zuständige Studienabteilung der TU Wien für schriftliche Anfragen, telefonisch und persönlich erreichbar.

Studienbeitragspflicht

An öffentlichen Universitäten in Österreich ist eine Studienbeitragspflicht grundsätzlich erst fällig, wenn die im Curriculum festgelegten Regelstudiendauer zuzüglich zwei Toleranzsemester überschritten wird. Das Doktoratsstudium ist damit ab dem 9. Semester studienbeitragspflichtig - der Studienbeitrag beträgt 363,36€ pro Semester.

Studienbeitragspflicht ab dem ersten Semester gilt für außerordentliche Studierende und Drittstaatenangehörige – sie beträgt 726,72€ pro Semester. Mehr Informationen finden Sie hier.

Studierendenbeitrag

Zusätzlich zum Studienbeitrag ist jedes Semester der Studierendenbeitrag für die gesetzliche Interessensvertretung der Studierenden (Österreichische Hochschüler_inneschaft ÖH) zu entrichten. Mehr Informationen finden Sie hier.

Stipendien und Forschungsförderung

Es besteht die Möglichkeit, um Förderung für das Studium anzusuchen. In der Österreichischen Datenbank für Stipendien und Forschungsförderungen bei OeAD, Agentur für Bildung und Internationalisierung finden Sie einen Überblick über weitere Stipendien und Forschungsförderung. Der European Funding Guide bietet Stipendien, Zuschüsse und Auszeichnungen, um Ihr Studium in der EU zu finanzieren.

Relevante Unterlagen zu diesem Abschnitt

Folgende Unterlagen und Formulare finden Sie im allgemeinen Download-Bereich 

  • Studienplan Doktoratsstudium TU Wien 2022
  • Leitfaden Doktoratsstudium Architektur und Raumplanung 2020
  • Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium TU Wien
  • Merkblatt für Doktoratswerber_innen 2023