2.3 Dissertationsvereinbarung

In diesem Abschnitt finden Sie Informationen zum verpflichteten Abschluss einer Dissertationsvereinbarung mit Ihrer/m Betreuer_in. Damit wird auch die Art der Dissertation – monografisch oder kummulativ – festgelegt. Zusätzlich zur Dissertation sind für das Doktoratsstudium auch Leistungen und Lehrveranstaltungen im Umfang von 18 ECTS zu erbringen. Diese sind folgendermaßen bestimmten Fachbereichen zuzuordnen: Wissensvermittlung, Didaktik und Präsentation (2 - 4 ECTS) Personal Soft Skills (2 - 4 ECTS), Wissenschaftstheorie und Methodik (2 - 4 ECTS), Thematische Wissenschaftliche Vertiefung (6 - 12 ECTS). Der zuständige Studiendekan muss die Dissertationsvereinbarung genehmigen.

Dissertationsvereinbarung

Wenn Sie ...

  • zum Doktoratsstudium an der TU Wien zugelassen wurden und
  • über die Zusage der Betreuer_innen Ihrer Dissertation durch eine befugte Lehrperson verfügen

... ist mit dem_r Betreuer_in und der TU Wien eine Dissertationsvereinbarung abzuschließen.

In dieser Dissertationsvereinbarung sind ...

  • Rechte und Pflichten aller Beteiligten geregelt,
  • das Dissertationsvorhaben präzisiert,
  • zeitliche und finanzielle Rahmenbedingungen spezifiziert,
  • die Betreuungsintensität (Frequenz von Feedbackgesprächen) und
  • die zu erbringenden Leistungen im Umfang von 18 ECTS festgelegt.

Art der Dissertation – Monografie oder Kumulative Dissertation

Umfang und Form der Dissertation variiert je nach Disziplinen / Fach der Fakultät und werden der Betreuung festgelegt, ebenso die Wahl der Sprache. Die Dissertation kann als Monografie oder kumulative Dissertation verfasst werden.

Eine Monografie ist eine umfangreiche, zusammenhängende Abhandlung, in der ein Fachthema entlang einer spezifisch umrissenen Fragestellung von allen Seiten umfassend und kritisch beleuchtet wird. Sie umfasst eine Einleitung, einen Hauptteil mit Methoden- und Diskussionskapiteln sowie eine Reflexion oder Fazit. Inhalte dürfen nicht mit existierenden Abhandlungen übereinstimmen.

Eine kumulative Dissertation besteht aus mindestens drei wissenschaftlichen Aufsätzen (Artikel, Papers) zu einem übergeordneten Thema samt einer zu erstellenden Rahmenschrift. Die Aufsätze müssen zuvor in international anerkannten wissenschaftlichen Zeitschriften / Büchern publiziert oder angenommen worden und dabei einem Peer-Review-Verfahren unterzogen worden sein. Dies kann mit langen Wartezeiten verbunden sein. Die Aufsätze müssen fachlich zusammenhängen und durch eine übergeordnete Fragestellung in der Rahmenschrift miteinander verbunden werden. Die Rahmenschrift umfasst eine Einleitung - mit Problemstellung, Zielen, Methodologie, Zusammenfassung der Aufsätze und wissenschaftlicher Beitrag der Dissertation – überleitende Texte der Aufsätze und ein Fazit.

Die Richtlinie für kumulative Dissertationen finden Sie im Download Bereich. Spezifische Details sind mit dem zuständigen Studiendekan zu besprechen.

Leistungen und Lehrveranstaltungen im Umfang von 18 ECTS

Im Doktoratsstudium sind neben dem Verfassen der Dissertation auch Leistungen und Lehrveranstaltungen zur wissenschaftlichen Vertiefung im Umfang von insgesamt 18 ECTS Anrechnungspunkten zu absolvieren. Dies entspricht dem aktuellen, für alle Studienrichtungen einheitlichen Studienplan für Doktoratsstudierende der TU Wien.

Diese Leistungen und Lehrveranstaltungen sollen gemeinsam mit dem_der Betreuer_in geplant und müssen in der Dissertationsvereinbarung präzisiert werden. Vor Absolvierung müssen diese vom Studiendekan genehmigt werden.

Diese Leistungen und Lehrveranstaltungen umfassen beispielweise Vorlesungen, Seminare und Workshops und sollen so gewählt werden, dass sie dem Erwerb von Schlüsselkompetenzen dienen sowie die Forschung für das Dissertationsprojekt bestmöglich unterstützen. Detaillierte Bestimmungen über diese Auswahl sind dem Studienplan zu entnehmen.

Hinweis: Prüfungen, die im Rahmen des Diplom- oder Masterstudiums abgelegt und bereits für diese Studienabschlüsse verwendet wurden, können hierfür nicht anerkannt werden.

Übersicht angebotene Lehrveranstaltungen an Fakultät und TU Wien

Lehrveranstaltungen im Rahmen der vier Doktoratsstudien finden Sie im TISS:

Im Rahmen des Doktoratsstudiums der Technischen Wissenschaften Architektur (Kennzahl 786 600) werden folgende Lehrveranstaltungen angeboten.

Im Rahmen des Doktoratsstudium der Technischen Wissenschaften Raumplanung (Kennzahl 786 630) werden folgende Lehrveranstaltungen angeboten.

Im Rahmen des Doktoratsstudiums der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Architektur (Kennzahl 784 600) werden folgende Lehrveranstaltungen angeboten.

Im Rahmen des Doktoratsstudiums der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Raumplanung und Raumordnung (Kennzahl 784 630) werden folgende Lehrveranstaltungen angeboten.

Es können auch Lehrveranstaltungen gewählt werden, die nicht dem passenden Doktoratsstudium zugeordnet sind. Lehrveranstaltungen aus anderen Studienrichtungen oder Master Lehrveranstaltungen sind ebenfalls wählbar.

Die TU Wien Bibliothek bietet Kurse, Workshops und Lehrveranstaltungen für Dissertant_innen an. Diese umfassen Kurse für wissenschaftliches Arbeiten (Recherchieren, Zitieren, Visualisieren, Publizieren und Verbreiten)

Lehrveranstaltungen für Dissertant_innen an anderen Universitäten

Sie können thematisch passende Lehrveranstaltungen an anderen österreichischen und internationalen Universitäten absolvieren. Beispielsweise an der BOKU Universität für Bodenkultur, der Universität für Angewandte Kunst, an der Universität Wien, an der TU Graz Fakultät für Architektur. Diese müssen im Vorfeld mit dem_r jeweilig_en Betreuer_in und Studiendekan der jeweiligen Studienrichtung abgestimmt und in der Dissertationsvereinbarung angeführt werden.

Relevante Unterlagen zu diesem Abschnitt

Folgende Unterlagen und Formulare finden Sie im allgemeinen Download-Bereich 

  • Studienplan Doktoratsstudium TU Wien 2022
  • Leitfaden Doktoratsstudium Architektur und Raumplanung 2020
  • Merkblatt für Doktoratswerber_innen 2023
  • Richtlinie kumulative Dissertation TU Wien 2014
  • Meldung und Vereinbarung Dissertationsvorhaben
  • Richtlinie für zu erbringende Lehrveranstaltungen 18 ECTS
  • Ansuchen um Zulassung für fakultätsfremde Betreuung