3.1 Qualitätssicherung

Die Dissertation ist eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit in einer fakultätsbezogenen Disziplin / Fach, die den jeweiligen internationalen wissenschaftlichen Standards entsprechen muss. Der aktuelle Forschungsstand wird dabei kritisch erfasst und fundiert durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse erweitert. Doktorand_innen haben mit ihren Dissertationen nachzuweisen, dass sie zur Beantwortung einer vertieften wissenschaftlichen Fragestellung in einem Fachschwerpunkt selbständig wissenschaftlich methodisch bedeutende Beiträge leisten können.

Wissenschaftliche Standards und gute Praxis

Plagiate

An der TU gelten Plagiatsrichtlinien. Ausführliche Informationen finden Sie im Leitfaden zum Umgang mit Plagiaten in studentischen Arbeiten an der TU Wien.

Forschungsethik

Als Forschende sind Sie angehalten, in Ihrer Forschung die Grundsätze von Forschungsethik und wissenschaftlicher Integrität zu beachten. Zum einen sollen Menschen, Tieren, Umwelt und Gesellschaft keinen Schaden zugefügt werden. Zum anderen sind Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Respekt zentrale Grundsätze in der Wissenschaft. Der Fachbereich Responsible Research Practices der TU Wien unterstützt Forschende in der Erreichung von Standards.

Gender-Aspekte in Forschung

Die Abteilung für Genderkompetenz der TU Wien empfiehlt die Reflexion von Gender-Aspekten in Ihrer Dissertation. Die Integration einer Gender Perspektive in Forschung und Technik steigert Qualität und Exzellenz der Ergebnisse, den gesellschaftlichen Mehrwert von Forschung sowie auch den wirtschaftlichen Mehrwert. Folgender Leitfaden für gendergerechte Forschung in Städtebau und Stadtplanung wird empfohlen.

Semesterweise Doktoratskolloquien der Fakultät

Mit den semesterweisen stattfindenden öffentlichen Kolloquien sind aktive Doktorand_innen angehalten, ihre laufenden Forschungsvorhaben zu präsentieren und diskutieren. Dissertant_innen stellen nach ihrer Zulassung zum Doktorat ihr Forschungsvorhaben/Exposé vor einem Fachplenum aus Fakultätsmitgliedern vor.

Ein Jahr nach Zulassung präsentieren Dissertant_innen ihr Forschungsvorhaben in Form eines Proposals / Forschungsplan in einer Review. Die dreiköpfigen Review-Jury – besteht aus Betreuer_in, einem fachlich versierten Fakultätsmitglied und einer/m externen Expert_in. Idealerweise werden hier bereits Personen involviert, die als spätere Gutachter_innen der Dissertation fungieren, um hier frühzeitig Expert_innen Feedback zu erhalten.

Die Kolloquien dienen auch der Vernetzung und Förderung des Austausches zwischen Doktorand_innen und mit Lehrenden. Damit sollen Synergien geschaffen und die Sichtbarkeit der einzelnen Forschungsvorhaben auf Fakultätsebene gesteigert werden.

Die Teilnahme am Doktorantskolloquium ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Jeweils drei Monate vor dem Kolloquium werden alle Dissertant_innen, Betreuer_innen und Forschungsbereich informiert und Dissertant_innen zur Anmeldung via TUWEL Kurs mit Abgabe von Unterlagen eingeladen.

Für die Organisation der semesterweisen Doktorats Kolloquien ist Sabina Riss sabina.riss@tuwien.ac.at und Lukas Bast lukas.bast@tuwien.ac.at in Abstimmung mit Dekanat und Studiendekanen zuständig.

Jährliche Fortschrittsberichte

Doktorand_innen müssen jährlich einen Fortschrittsbericht im Umfang von bis zu 3 Seiten einreichen, um das zielgerichtete Arbeiten an der Dissertation nachzuweisen und Änderungen am Forschungsprozess zu dokumentieren. Der Fortschrittsbericht ist am Dekanat Daniela Zeinzinger daniela.zeinzinger@tuwien.ac.at zu übermitteln.

Research Community

Das Kommunizieren von Erkenntnissen der eigenen Forschung auf fach- und themenspezifischen Konferenzen, in Sektionen, in Arbeitsgruppen und in Publikationen spielt eine wichtige Rolle im wissenschaftlichen Arbeiten. Die ermöglicht das das Aufmerksam-Machen auf Forschungsfortschritte, den Austausch mit Fachkolleg_innen in der spezifischen wissenschaftlichen Gemeinschaft und das Aufbauen eines wissenschaftlichen Netzwerks. Es wird empfohlen, auf fachspezifischen Veranstaltungen zu präsentieren und an Summer Schools teilzunehmen. Im nachfolgenden Abschnitt finden Sie Informationen zur finanziellen Unterstützung der TU Wien an internationalen Konferenzteilnahmen.

Externe Gutachter_innen für die Beurteilung der Dissertation

Die Dissertation wird zwar von der/dem Betreuer_in begleitet, jedoch nicht benotet. Im fortschreitenden Verlauf der Dissertation ist es daher sinnvoll, Überlegungen anzustellen, welche Personen fachlich als externe Gutachter_innen in Frage kommen, die die Dissertation letztlich benoten. Beide Personen müssen berufen (Univ.Prof.) oder habilitiert sein (Ao. Univ.Prof. oder Priv.Doz.). Eine Person muss der TU Wien angehörigen, die andere einer anderen Fakultät der TU Wien, einer anderen Universität oder einer externen Forschungseinrichtung.

Gutachter_innen werden von Dissertant_in und Betreuer_in vorgeschlagen. Der Studiendekan bestellt die Gutachter_innen.

Relevante Unterlagen zu diesem Abschnitt

Folgende Unterlagen und Formulare finden Sie im allgemeinen Download-Bereich

  • Studienplan Doktoratsstudium TU Wien 2022
  • Leitfaden Doktoratsstudium Architektur und Raumplanung 2020
  • Merkblatt für Doktoratswerber_innen 2023
  • Meldung und Vereinbarung Dissertationsvorhaben
  • Richtline für zu erbringende LVA s im Ausmass von 18 ECTS (pdf)
  • Leitfaden der TU Wien zum Umgang mit Plagiaten (pdf)
  • Ansuchen um Zulassung einer_s fakultätsfremden Gutachter_in